EU-Kommission präzisiert Anlagebedingungen für Fonds - BRÜSSEL (Dow Jones)--Unter welchen Bedingungen grenzüberschreitend tätige Investmentfonds künftig zum Beispiel in Hedgefonds-Indizes investieren dürfen, soll durch neue EU-Bewertungskriterien für Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden klarer werden. Die Europäische Kommission hat am Montag eine entsprechende Durchführungsrichtlinie erlassen. Sie will damit nach eigener Darstellung die Unsicherheit darüber beseitigen, ob und wann die so genannten "Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (OGAW) in bestimmte Finanzinstrumente investieren dürfen. Darunter werden aufgezählt: durch Forderungen unterlegte Wertpapiere (asset backed securities), börsennotierte geschlossene Fonds, "Euro Commercial Papers" sowie indexbasierte Derivate und Kreditderivate. Ein Sprecher der Kommission sagte, bisher würden diese Fragen in den EU-Mitgliedstaaten noch sehr unterschiedlich beantwortet.
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EU-Kommission präzisiert Anlagebedingungen für Fonds

2007/03/19 15:22

Pressemeldung von:
Dow Jones Newswires
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BRÜSSEL (Dow Jones)--Unter welchen Bedingungen grenzüberschreitend tätige Investmentfonds künftig zum Beispiel in Hedgefonds-Indizes investieren dürfen, soll durch neue EU-Bewertungskriterien für Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden klarer werden. Die Europäische Kommission hat am Montag eine entsprechende Durchführungsrichtlinie erlassen. Sie will damit nach eigener Darstellung die Unsicherheit darüber beseitigen, ob und wann die so genannten "Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (OGAW) in bestimmte Finanzinstrumente investieren dürfen. Darunter werden aufgezählt:
durch Forderungen unterlegte Wertpapiere (asset backed securities), börsennotierte geschlossene Fonds, "Euro Commercial Papers" sowie indexbasierte Derivate und Kreditderivate.

Ein Sprecher der Kommission sagte, bisher würden diese Fragen in den EU-Mitgliedstaaten noch sehr unterschiedlich beantwortet. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sagte, die Kommission wolle "den administrativen Hindernissen ein Ende bereiten, die die Anleger daran hindern, in den Genuss der Vorteile von Fonds in anderen Mitgliedstaaten zu kommen". Deswegen habe die Behörde am Montag auch noch einen Leitfaden dafür herausgegeben, wie Aufsichtsbehörden einen in einem anderen EU-Staat zugelassenen OGAW überprüfen dürfen, der in ihrem Hoheitsgebiet verkauft wird.

Gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie müssen die Behörden innerhalb von zwei Monaten die Anmeldung aus dem Herkunftsland prüfen und dürfen dann festlegen, wie für den Fonds im Aufnahmeland geworben werden kann. Die Kommission weist in ihrem Leitfaden darauf hin, dass das Meldeverfahren nicht zur Anfechtung der Zulassung eines Fonds genutzt werden dürfe. Die Bewertungskriterien für die Anlagebedingungen hat die Kommission laut ihrer Mitteilung in Abstimmung mit dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten festgelegt. Die Vorgaben müssen innerhalb eines Jahres in nationales Recht übernommen werden.



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